Schweizer Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG)

Meldung von Transaktionen

Meldung von Transaktionen gemäß FinfraG: Hintergrund

Das Schweizer Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) wurde ausgearbeitet, um das Schweizer Aufsichtsregelwerk an internationale Standards anzugleichen. Mit dem Gesetz sollen mehr Transparenz, ein geringeres Gegenpartei- und operationelles Risiko im Handel, ein stärkerer Schutz der Marktintegrität sowie eine bessere Aufsicht gewährleistet werden.

Im Rahmen des FinfraG sind Gegenparteien mit eingetragenem Sitz in der Schweiz (einschließlich ihrer ausländischen Niederlassungen) verpflichtet, Derivatgeschäfte, Transaktionen, Bewertungen und Sicherheiten an ein Transaktionsregister zu melden, unabhängig davon, ob diese Geschäfte bilateral oder an einem Handelsplatz getätigt werden. Wann die Meldepflicht für Marktteilnehmende in Kraft tritt, hängt vom Status der jeweiligen Gegenpartei ab:

(CCP/FC+): ab dem 1. Oktober 2017, wenn die meldepflichtige Gegenpartei eine zentrale Gegenpartei (Central Counterparty; CCP) oder eine Finanzielle Gegenpartei (Financial Counterparty; FC) ist;

(FC-/NFC+): ab dem 1. Januar 2018, wenn die meldepflichtige Gegenpartei eine kleine Finanzielle Gegenpartei (FC-) oder eine Nichtfinanzielle Gegenpartei (Non-Financial Counterparty; NFC) ist, die nicht klein ist (NFC+);

(NFC-): ab dem 1. Januar 2019 in allen anderen Fällen. Allerdings müssen Transaktionen zwischen zwei kleinen Nichtfinanziellen Gegenparteien (NFC-) nicht gemeldet werden.


Meldung von Transaktionen gemäß FinfraG – ein Service der Deutschen Bank

Die Deutsche Bank bietet den Meldeservice an das Trade Repositroy von SIX an, um unsere Kunden bei der Einhaltung ihrer Meldepflichten gemäß FinfraG zu unterstützen. Falls Sie ausführlichere Informationen wünschen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an die Deutsche Bank: finfrag.reporting@db.com.